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30 Mal Park – Urmeere und die Wirkung majestätischer Gletscher – Resiatal

3.10.2026 / 08:30

Ort: Stolvizza/Solbica, 33010 Resia/Rezija (UD)


Im Jahr 2026 feiert der Naturpark der Julischen Voralpen das 30-jährige Bestehen seiner Gründung. Dieses bedeutende Jubiläum steht für 30 Jahre Naturschutz, wissenschaftliche Forschung, Aufwertung des Gebiets und Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinschaften.

Anlässlich dieses wichtigen Jubiläums organisiert der Park 30 kostenlose Wanderungen – jeweils fünf in jeder Gemeinde des Parks –, die zwischen April und Oktober stattfinden.

Samstag, 3. Oktober 2026 → Der Wanderweg „Ta Lipa Pot“

Wanderung auf dem Weg Ta Lipa Pot, dem „schönen Weg“, bei der wir den Spuren der Naturkräfte folgen, die dieses eindrucksvolle Tal geformt haben. Unterwegs werden wir die Auswirkungen uralter Meere, die Bewegung gewaltiger Gletscher sowie die Folgen des Aufeinandertreffens tektonischer Platten unmittelbar erleben.

Die Route:

  • Dauer: 5 Stunden
  • Länge: 8 km
  • Höhenunterschied: 200 m

Treffpunkt:

  • Um 8:30 Uhr auf dem Parkplatz in der Nähe des Hotel Ristorante Carnia in Venzone.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 12 Jahre.
  • Gute körperliche Verfassung für eine Wanderung auf Wegen mittleren Schwierigkeitsgrades. Unterwegs werden wir einige steilere und anspruchsvollere Abschnitte passieren, um verschiedene freiliegende Gesteinsformationen zu besichtigen.

Ausrüstung:

  • Geeignete Berg- bzw. Wanderbekleidung: Wanderschuhe oder Bergstiefel sowie eine wasserdichte Jacke.
  • Trekkingstöcke werden empfohlen.
  • Ausreichend Wasser und Verpflegung.

Wanderführer:

Parkführer: Davide Barducci.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Anmeldung (spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung):

(+39) 340 927 4305 (Davide Barducci)

 


Organisiert von: Naturpark der Julischen Voralpen | (+39) 0433 53534 |

Die Wanderung wird durch einen Beitrag des Geologischen Dienstes der Autonomen Region Friaul-Julisch Venetien zur Förderung des geologischen Erbes und der Geodiversität in der Region gemäß Artikel 18 des Regionalgesetzes Nr. 15 vom 14. Oktober 2016 finanziert.